Wir bieten Ihnen kompetente Beratung und Vertretung in allen Fragen rund um Schuldnerberatung.
Schuldnerberatung für
Privatpersonen
und Unternehmer
Wir helfen Ihnen bei der Regulierung Ihrer Schulden und unterstützen Sie bei der Suche nach einem geeigneten Schuldenregulierungsplan.
Wir beraten Sie bei der Sanierung Ihres Unternehmens und helfen Ihnen, einen Sanierungsplan zu erstellen.
Wir können Sie nicht nur bei der Analyse und Planung unterstützen, sondern auch bei der Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen.
Unternehmens
beratung
Wir können Ihnen helfen, die Ursachen der Probleme zu identifizieren und Lösungen zu entwickeln
Unsere Leistungen im Einzelnen:
Schuldnerberatung für Privatpersonen und Unternehmer
Wir helfen Ihnen bei der Regulierung Ihrer Schulden und unterstützen Sie bei der Suche nach einem geeigneten Schuldenregulierungsplan. In der Schuldensituation ist stets zu prüfen und zu entscheiden, ob eine gütliche Einigung sinnvoll und noch möglich ist oder aber das Insolvenzverfahren die bessere Alternative darstellt. Bevor ein Verbraucherinsolvenzverfahren beansprucht werden kann, muss eine gütliche Einigung, sog. außergerichtliche Schuldenregulierung, versucht werden. Gerne prüfen wir Ihre Möglichkeiten der Raten,- oder Einmalzahlung und beraten Sie individuell über denkbare Alternativen. Auch der Beginn der Zahlung kann individuell verhandelt werden, was oft eine deutliche finanzielle Entlastung bewirkt.
Wir vertreten Sie in Verhandlungen mit den Gläubigern und versuchen, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
Wir begleiten Sie durch das gesamte Vergleichsverfahren und unterstützen Sie bei allen rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen.
Unabhängig davon, ob Sie eine Privatperson oder ein Unternehmer sind, gelingt die Einigung mit Ihren Gläubigern häufig, wenn Sie das Insolvenzverfahren vermeiden möchten und eine Zahlung grundsätzlich anbieten können. Auch für die Gläubiger ist diese Variante attraktiver als ein Insolvenzverfahren.
Sanierungsverfahren
Wir beraten Sie bei der Sanierung Ihres Unternehmens und helfen Ihnen, einen Sanierungsplan zu erstellen. Dieses Verfahren kommt bei Selbstständigen/Unternehmern in Frage.
Ein Sanierungsverfahren ist ein rechtliches Verfahren. Wenn das Verfahren erfolgreich stattfindet, ist ein Insolvenzverfahren nicht mehr nötigt. Ziel eines Sanierungsverfahrens ist es also, ein scheinbar unvermeidbares Insolvenzverfahren doch zu verhindern.
Im Grunde gibt es drei verschiedene Arten von Sanierungsverfahren, wie zum Beispiel das Sanierungsverfahren vor der Insolvenz (außergerichtliches Verfahren), das Insolvenzplanverfahren gerichtliches Verfahren) und das Eigenverwaltungsverfahren (ebenfalls gerichtliches Verfahren). Es muss sorgfältig geprüft werden, welches Verfahren in Ihrem Fall erfolgsversprechend ist. Für diese Entscheidungsfindung sind vollständige Unterlagen über Ihre Einnahmen (BWA und aktuelle Steuerbescheide) unerlässlich. Ebenso entscheidend ist, wer Ihre Gläubiger sind. Gerade bei Schulden gegenüber den Krankenkassen oder Finanzämtern muss differenziert werden, um welche Forderungen es sich im Einzelnen handelt.
Zwangsvollstreckung (Gerichtsvollzieher, Mahn,- oder Vollstreckungsbescheid)
Wenn Ihre Schuldensituation vertieft ist, haben Sie womöglich bereits Post vom Gerichtsvollzieher oder vom Gericht erhalten. Das bedeutet, mindestens eines der Gläubiger versucht seine Rechte im Wege der Zwangsvollstreckung gegen Sie geltend zu machen.
Ein Gerichtsvollzieher ist ein selbständiges Organ der Zwangsvollstreckung. Er vollstreckt Urteile und andere Vollstreckungstitel (z.B. Vollstreckungsbescheide) zwangsweise. Je nach Auftrag des Gläubigers hat er verschiedene Möglichkeiten auf Ihr Vermögen zuzugreifen.
Nach einem Mahnbescheid folgt in der Regel der Vollstreckungsbescheid, außer Sie haben Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch macht jedoch keinen Sinn, wenn der Anspruch besteht. Ein Vollstreckungsbescheid stellt einen Titel dar, der die Verjährung für 30 Jahre verhindert.
Im außergerichtlichen Schuldebereinigungsverfahren gilt jedoch der Gleichbehandlungsgrundsatz. Das bedeutet, alle Gläubiger sind gleich zu behandeln, auch wenn einige davon bereits die Vollstreckung gegen Sie betreiben.
Unternehmensberatung
Wir können Ihnen helfen, die Ursachen der Probleme zu identifizieren und Lösungen zu entwickeln, wenn Sie mit Problemen in Ihrem Unternehmen konfrontiert sind. Um eine wirtschaftliche Beratung für ein instabiles Unternehmen leisten zu können, müssen die Unternehmenszahlen sauber ausgearbeitet werden. Ursachen Erkennung und das Benennen der Probleme kann dazu führen, dass Verbesserungsideen zu den rettenden Maßnahmen und letztendlich zum Erfolg führen. Je nach Fall kann es aber auch ratsam sein das Insolvenzverfahren in Anspruch zu nehmen. Auch im laufenden Insolvenzverfahren, kann die selbstständige Tätigkeit freigegeben werden, sodass Sie auch weiterhin selbstständig tätig sein können.
Unternehmensberatung kann Unternehmen in verschiedenen Bereichen helfen, ihre Leistung zu verbessern und ihre Ziele zu erreichen.
Hier einige der wichtigsten Vorteile einer Unternehmensberatung:
1. Objektive Analyse:
Externe Berater können die Situation des Unternehmens objektiv beurteilen und Schwachstellen sowie Verbesserungspotenziale identifizieren.
2. Expertise und Erfahrung:
Berater verfügen über ein breites Wissen und Erfahrung in verschiedenen Bereichen, z. B. in Strategie, Marketing, Finanzen und Produktion.
3. Neue Perspektiven:
Berater können neue Perspektiven und Ideen einbringen, die dem Unternehmen helfen können, sich weiterzuentwickeln.
4. Unterstützung bei der Umsetzung:
Berater können Unternehmen nicht nur bei der Analyse und Planung unterstützen, sondern auch bei der Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen.
5. Freigabe von Ressourcen:
Externe Berater können Aufgaben übernehmen, die sonst von internen Mitarbeitern erledigt werden müssten. So werden interne Ressourcen freigesetzt, die sich auf andere wichtige Aufgaben konzentrieren können.
In folgenden Situationen können wir Ihnen hilfreich sein:
Negativer SCHUFA Eintrag
Eine aktuell Schufa Auskunft hilft in vielen Fällen den bestehenden Schuldenstand vollständig zu erfassen. Wenn Sie Kredite oder auch Telekommunikationsdienste nicht mehr bezahlen, ist es wahrscheinlich, dass ein sog. Schufa-Eintrag erfolgt. Die Schufa analysiert Ihr Zahlungsverhalten gegenüber den eigenen Vertragspartnern (Banken, Telekommunikationsanbieter, Inkassounternehmen usw.). Wenn Sie nicht bezahlen, signalisiert der Eintrag anderen Stellen, dass Ihre Bonität verschlechtert ist. Wenn Sie auf Mahnungen nicht reagieren, müssen Sie mit solchen Einträgen rechnen.
Falsche Einträge können entfernt werden. Wenn eine Einigung mit Ihren Gläubigern gelingt und Sie die Vergleichssumme tilgen, erfolgt im Anschluss stets ein Erledigungsvermerk. Ihre Bonität verbessert sich wieder. Sechs Monate nach der Rechtskraft des Beschlusses über die Restschuldbefreiung wird der Eintrag über die Restschuldbefreiung automatisch aus der SCHUFA-Akte gelöscht.
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