Insolvenzberatung
Wir bieten für Privatpersonen und Unternehmer kompetente Beratung und Unterstützung in allen Fragen rund um die Insolvenz.
Erstberatung:
Wir informieren Sie über die verschiedenen Insolvenzverfahren und die Möglichkeiten der Entschuldung.
Wir prüfen, ob ein Insolvenzverfahren für Sie in Frage kommt und besprechen mit Ihnen die Vor- und Nachteile.Welche Art des Insolvenzverfahrens für Sie in Frage kommt, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Lassen Sie sich von uns beraten.
Es gibt drei Arten von Insolvenzverfahren:
Regelinsolvenzverfahren:
Wir beraten Sie speziell zu den Fragen der Regelinsolvenzverfahren und unterstützen Sie bei der Beantragung des Insolvenzverfahrens. Dieses Verfahren ist für natürliche Personen ( die früher selbständig waren) und juristische Personen (z. B. GmbH, AG) möglich. Im Rahmen des Regelinsolvenzverfahrens wird das Vermögen des Schuldners verwertet, um die Gläubiger zu befriedigen. Die Restschuldbefreiung kann nach Ablauf der Wohlverhaltensphase (in der Regel 3 Jahre) beantragt werden.
Verbraucherinsolvenzverfahren:
Wir beraten Sie speziell zu den Fragen der Verbraucherinsolvenz und unterstützen Sie bei der Beantragung des Insolvenzverfahrens. Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren für natürliche Personen, die keine selbständige Tätigkeit ausüben. Die Voraussetzungen für die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens sind überschaubarer als die für das Regelinsolvenzverfahren. Die Restschuldbefreiung kann nach Ablauf der Wohlverhaltensphase (in der Regel 3 Jahre) beantragt werden.
Schutzschirmverfahren:
Ob ein Schutzschirmverfahren für Ihr Unternehmen sinnvoll ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Lassen Sie sich von uns beraten. Wir beraten Sie speziell zu den Fragen dieses Verfahrens und unterstützen Sie dabei. Das Schutzschirmverfahren ist ein vorläufiges Insolvenzverfahren, das Unternehmen in der Krise die Möglichkeit bietet, sich zu sanieren.
Das Schutzschirmverfahren ist eine besondere Verfahrensart innerhalb des deutschen Insolvenzrechts. Es bietet Unternehmen in der Krise die Möglichkeit, sich unter gerichtlicher Aufsicht und Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger zu sanieren. Im Gegensatz zum Regelinsolvenzverfahren erfolgt die Sanierung dabei eigenverantwortlich durch das Unternehmen selbst, begleitet von einem Sachverwalter.
Ziele des Schutzschirmverfahrens sind: Vermeidung eines Regelinsolvenzverfahrens, Sanierung des Unternehmens, Fortführung des Geschäftsbetriebs, Wahrung der Arbeitsplätze und optimale Befriedigung der Gläubigerforderungen (zumindest teilweise)
Erstellung des Insolvenzantrags:
Wir helfen Ihnen bei der Erstellung des entsprechenden Insolvenzantrags und unterstützen Sie bei der Beibringung der erforderlichen Unterlagen.
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Restschuldbefreiung und helfen Ihnen, die Voraussetzungen dafür zu erfüllen.
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Verfahrenskostenstundung und helfen Ihnen, die Voraussetzungen dafür zu erfüllen.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.