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Als Schrottimmobilien werden Immobilien bezeichnet, deren tatsächlicher Wert deutlich unter dem Kaufpreis liegt.
Seit vielen Jahren vertreten wir Mandanten mit Schrottimmobilien (überteuerte Immobilien). Die ersten Mandanten die zu uns kamen, glaubten sie müssten eine Insolvenz anmelden. Wir konnten Ihnen diese Bürde abnehmen und den richtigen Weg aufzeichnen. Dabei ist der beste Weg die Bank dazu veranlassen das Immobiliengeschäft rückabzuwickeln. Hierzu müssen allerdings die richtigen Faktoren zusammen treffen, was wir in einem persönlichen Gespräch klären können.
Zu Beginn der neunziger Jahre wurde in der Immobilienbranche die Vermarktung von Schrottimmobilien zu einem einträglichen Geschäft. Den Käufern wurde die überteuerte Immobilie als ein Steuersparmodell zur Altersvorsorge verkauft.
Oft wurden die Schrottimmobilien als sogenannte Haustürgeschäfte vermarktet. Die Verkäufer (Strukturvertriebe) besuchten die Käufer in Ihren Wohnungen auf und vermittelten gleich auch das Bankdarlehen und den Notar dazu. Hierbei kam es zu einer institutionellen Zusammenarbeit zwischen renommierten Banken und den Verkäufern. In Einzelfällen wurde bekannt, dass den Banken der tatsächliche Wert der Immobilie durchaus bekannt war. Trotzdem finanzierten sie die Schrottimmobilie zu 100%. Dem Anleger wurde vorgegaukelt, dass er die Finanzierung der Schrottimmobilie aus den Mieteinnahmen tätigen könne.
Es hat lange gedauert aber seit einigen Jahren hat auch der Bundesgerichtshof erkannt, dass die Banken in vielen Fällen mit den Verkäufern / Vermittlern der Schrottimmobilien zusammenarbeiteten bzw. duldeten, dass Schrottimmobilien finanziert wurden. Der BGH spricht von einem bewussten Augenverschließen der Banken und hat in einem wegweisenden Urteil die Rückabwicklung durch die Bank beschlossen.
Wenn Sie Eigentümer einer Schrottimmobilie sind, sollten Sie sofort Kontakt mit uns aufnehmen. Wir prüfen, ob wir für Sie die Rückabwicklung einleiten können.