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Insolvenzrecht

 

In der Insolvenzberatung prüfen wir welche Art von Insolvenz für Sie in Frage kommt. Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz. Außerdem prüfen wir ob es möglich ist einen außergerichtlichen Vergleich mit den Gläubigern abzuschließen und damit eine Insolvenz zu verhindern.

Sollten Sie sich für  eine der Insolvenzverfahren  entscheiden, leiten wir das Insolvenzverfahren ein und begleiten Sie bis zur Abgabe des Insolvenzantrages. Dabei werden Sie sorgfältig und bis ins Detail auf die Insolvenz eingestellt.

Am 17.12.2020 wurde im Bundestag per Gesetz die 3-jährige Insolvenz eingeführt werden.  Die dreijährige Insolvenz soll mit keinen Bedingungen verknüpft werden. D.h. auch wenn der Verbraucher kein pfändbares Einkommen hat, wird die Restschuldefreiung nach 3 Jahren erfolgen.